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Führungstrupp 1/1/2/4

Aufgaben

Der Führungstrupp führt die Einsatzeinheit NRW sowohl bei Sanitäts-, als auch bei Betreuungseinsätzen. Dem Führungstrupp gehören neben dem Zugführer (ZF) und einem Führungsassistenten (Gruppenführer) zwei Führungsgehilfen (Helfer) an. Der Führungsassistent vertritt den Zugführer bei kurzer Abwesenheit, ist aber nicht der Stellvertreter des Zugführers. Als Ausstattung verfügt der Führungstrupp über einen Kommandowagen (KdoW), der durch die jeweilige Organisation gestellt wird.

Der Führungstrupp ...

... stellt die Kommunikation und Kooperation mit der übergeordneten Führungsstelle und benachbarten Einheiten sicher:

  • nimmt Einsatzaufträge entgegen und informiert über Lageentwicklung und Einsatzabwicklung
  • nimmt die Feststellung und Beurteilung der Lage im Einsatzbereich der Einsatzeinheit vor
  • erteilt Aufträge an die Gruppen der Einsatzeinheit und kontrolliert die Durchführung
  • dokumentiert den Einsatzverlauf (Einsatztagebuch, Lagekarte)
  • trägt Sorge für die Sicherheit im Einsatz mit Unterstützung der Fach- und Führungskräfte
  • trägt Sorge für die materielle Bedarfsdeckung der Einsatzeinheit durch Anforderung von Verbrauchs-, Gebrauchs- und Versorgungsgütern
  • trägt Sorge für die Verstärkung, Ergänzung und Ablösung der Einsatzeinheit bzw. von Teileinheiten