Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegesachleistungen

Mit Sachleistungen wird die Kostenübernahme für den Einsatz der Häuslichen Pflege bezeichnet. 

Pflegegeldleistungen

Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn zum Beispiel Angehörige als Pflegeperson tätig werden. Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI in Ihrer Häuslichkeit durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.

Kombinationsleistungen

Wird die Pflege neben der privaten Pflegeperson von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt, ist eine Kombinationsleistung nötig. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Pflegeperson eine Vertretung braucht. Diese Verhinderungspflege kann durch einen ambulaten Pflegedienst erfolgen.

Pflegehilfsmittel

Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind und dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. 

Aktuell liegt der Betrag für Pflegehilfsmittel je Kalendermonat in den Pflegegraden 1 bis 5 bei 40 €.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie hier:

Broschüre des Bundesministerium für Gesundheit